Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet Streit - 28 Jahre Kompetenz und Erfahrung im Familien- und Erbrecht

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Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet Streit

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Scheidungsfolgen­vereinbarung / Trennungs­vereinbarung

Möchten Sie sich trennen und scheiden lassen, müssen Sie sich zwangsläufig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen Ihrer Trennung und Scheidung auseinandersetzen. Wer darf in der Wohnung bleiben, wer muss ausziehen, wer erhält was vom Hausrat. Wer sorgt für die  Kinder oder betreut sie hauptsächlich. Was passiert mit dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen oder wer zahlt die Verbindlichkeiten bei der Bank. Die zu regelnden Fragen sind umfangreich. Ehegatten unterschätzen regelmäßig, wie eng sie miteinander verbunden sind und wie schwierig es sein kann, wenn jeder seine eigenen Wege gehen will. Dabei gilt es nicht nur einen ausgewachsenen Rosenkrieg zu verhindern (für die Älteren unter uns: aus grundsätzlichen Erwägungen lehne ich es ab, den britischen Roadster Ihres Ehepartners platt zu machen), sondern bereits die alltäglichen Angelegenheiten sollten frühzeitig richtig gehandhabt werden.

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Trennungsvereinbarungen sind Verträge, mit denen die Eheleute aber auch Partner die Folgen einer Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft einvernehmlich regeln.
  • Scheidungsfolgen sollten nach Möglichkeit möglichst einvernehmlich geregelt werden. Sobald eine Scheidungsfolgesache streitig ist, verzögert sich der Ausspruch der Scheidung. Aus einigen Monaten können dann einige Jahre werden.
  • Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen formbedürftig sind. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist die der notariellen Beurkundung der Vereinbarung. Manchmal kann man auch im Rahmen einer Scheidungsverhandlung eine Einigung protokollieren. Dann müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.
  • Kann keine Einigung über bestimmte Scheidungsfolgesachen erzielt werden, muss ein  Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine verbindliche Regelung  treffen.
  • Anlässlich einer Trennung oder Scheidung können viele Scheidungsfolgen einvernehmlich mündlich geregelt werden. Jedoch ist alles, was mündlich vereinbart ist, letztlich rechtlich nicht  durchsetzbar, wenn ein Ehegatte eine mündliche Absprache im Nachhinein nicht mehr anerkennen will. Wird daher die vorgegebene Form nicht beachtet, ist diese Vereinbarung im Streitfall null und nichtig.
  • Wenn im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung mehrere Scheidungsfolgen zu regeln sind, führt eine einzige formbedürftige Scheidungsfolge (z.B. Vereinbarung über den  Zugewinnausgleich) zur Formbedürftigkeit des gesamten Vertrages.

Bitte beachten Sie, dass auch eine scheinbar einvernehmliche Regelung eine sehr komplexe  Angelegenheit sein kann. Spätestens dann, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung notariell beurkundet werden muss, werden Sie feststellen, dass sie sich vielleicht doch irgendwie übergangen oder benachteiligt fühlen. Um die eigenen Interessen dann angemessen wahrnehmen zu können, benötigen Sie regelmäßig anwaltliche Beratung.

Vorher!

  • Wir können den Rahmen der rechtlich und tatsächlichen Möglichkeiten ausloten.
  • Wir können klären, was sinnvollerweise geklärt werden sollte. Manches ist auch unnötig und kosten nur Ihr Geld.
  • Wir können Inhalt und Form einer vertraglichen Einigung gestalten.

Allerdings darf ich nur Sie allein als meinen Mandanten beraten, nicht aber Ihren Ehegatten. Strafrechtlich könnte dies als Parteiverrat gewertet werden. Und ich möchte gerne Rechtsanwalt bleiben. Allerdings gibt es in engem Rahmen die Möglichkeit, dass ich mit Ihrem Einverständnis und in Ihrem Beisein auch Ihrem Ehegatten z.B. bestimmte Formalien erklären kann.

Rechtsanwalt Martin Benthack
Mühlenstraße 5
21423 Winsen (Luhe)
04171-652065


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