Ehevertrag gibt Sicherheit - 28 Jahre Kompetenz und Erfahrung im Familien- und Erbrecht

Logo1
Kanzlei an der Wassermühle
Rechtsanwalt Martin Benthack
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Martin Benthack
Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei an der
Wassermühle
Martin Benthack
Fachanwalt für Familienrecht
Menu
Kanzlei an der   
Wassermühle
 Kanzlei an der
Wassermühle  
Menu

Menu
Direkt zum Seiteninhalt

Ehevertrag gibt Sicherheit

Kanzlei


Ein Ehevertrag klingt zunächst unwahrscheinlich unromantisch.

Sie haben sich entschlossen zu heiraten.
Neben der Frage, ob es auch eine kirchliche Trauung sein soll, welche Kleidung angemessen ist und wer auf der Gästeliste berücksichtigt werden muss, können Sie aus vielfältigen Gründe unsicher werden und sich fragen, ob Sie vielleicht einen Ehevertrag benötigen.
Dieses Thema kann die Beziehung bereits vor der Hochzeit auf die Probe stellen, denn ein Ehevertrag beschäftigt sich nun einmal mit dem, was nach einer Scheidung gelten soll. Also etwas an das man jetzt nicht denken möchte.

Lassen Sie sich davon nicht verunsichern:

Sie können einen Ehevertrag vor der Heirat abschließen, aber auch jederzeit danach. Er muss nur einvernehmlich vereinbart werden. Vertrag kommt von vertragen. Lassen Sie sich von mir beraten.

Aber auch ohne Ehevertrag leben Sie nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern u.A. in der sogenannten Zugewinngemeinschaft.  
Der deutsche Gesetzgeber sieht mit seinem Ehe- und Partnerrecht klare Regelungen zum Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich vor.
Diese führen im Fall einer Trennung in den meisten Fällen zu einem gerechten und fairen Ausgleich. Die große Mehrheit verlässt sich daher auf das Gesetz, und das ist auch sinnvoll.

Zudem können Sie bestimmte "Scheidungsfolgen" auch gar nicht vollständig ausschließen. Wenn ein z.B. der alternde Fabrikant die zwanzigjährige Schönheit hochschwanger kurz vor der Hochzeit zum Notar schleift, damit sie dort auf "Alles" im Fall der Scheidung verzichtet, dann ist das schlicht sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor vierzig Jahren festgestellt. Zwar beurkundet, aber im Streitfall unwirksam.

Es gibt aber auch Situationen, in denen sich ein Ehevertrag lohnen kann: etwa wenn die Eheleute verschiedene Nationalitäten haben, einer der beiden Unternehmer ist (ich will es mir ja nicht mit den Fabrikanten verscherzen, kann diesen aber erklären was machbar ist) oder beide beim Ja-Wort schon recht alt sind. Oft  bietet sich ein Vertrag auch bei einer Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder an. Ebenso kann es sinnvoll sein, dass bestimmte Werte aus dem Güterrecht herausgenommen werden (das sog. modifizierte Güterrecht).

Ehepaare haben damit viele Gestaltungsmöglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag abzuändern oder sogar ganz auszuschließen.

Allerdings ist es sinnvoll, sich hier vorher umfangreich und sachkundig z.B. von mir beraten zu lassen. Sie können entweder gemeinsam mit mir einen individuell gestalteten Vertrag entwerfen oder aber auch z.B. den Entwurf eines Notars überprüfen lassen. Ich habe im Scheidungsfall viele Verträge erlebt, die entweder völlig am Thema vorbei waren oder aber unnötigen Auslegungsspielraum ließen.

Rechtsanwalt Martin Benthack
Mühlenstraße 5
21423 Winsen (Luhe)
04171-652065


Rechtsanwalt Martin Benthack
Mühlenstraße 5
21423 Winsen (Luhe)
Rechtsanwalt Martin Benthack
Mühlenstraße 5
21423 Winsen (Luhe)
info@anwalt-winsen.de

Rechtsanwalt
Martin Benthack     Tel.: 04171-652065
Mühlenstraße 5       Fax.: 04171-64998
Winsen (Luhe)         info@anwalt-winsen.de
Tel.: 04171-652065
Fax.: 04171-64998
Zurück zum Seiteninhalt